Krankmeldung
Die Eltern haben den Auftrag morgens vor Schulbeginn im Sekretariat anzurufen und das Kind krankzumelden. Spätestens am 3. Tag muss der Schule eine schriftliche Krankmeldung bzw. ein Attest vorliegen.
Wichtig: Der fehlende Unterrichtsstoff durch Krankheit muss so bald wie möglich nachgearbeitet werden.
Wenn im Laufe des Vormittags festgestellt wird, dass ein Schüler unentschuldigt fehlt, wird über das Sekretariat zu Hause angerufen. Falls sich da niemand meldet und auch kein Erziehungsberechtigter am Arbeitsplatz telefonisch erreichbar ist, meldet die Schule das Fehlen dem Ordnungsamt.
Vordrucke für Entschuldigungen
Hier können Sie unsere Vordrucke für die generelle Entschuldigung bzw. für die Entschuldigung für den Sportunterricht / Schwimmen herunterladen. Wir bitten Sie diese Vordrucke zu verwenden. Selbstverständlich können Sie uns auch weiterhin Ihre individuelle Entschuldigung zukommen lassen. Vielen Dank.
Vordruck generelle Entschuldigung als PDF herunterladen
Vordruck Entschuldigung für den Schulsport herunterladen
Beantragung einer Beurlaubung
Außerhalb der Ferientage kann ein Schüler nur in bestimmten Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden. Das sind zum Beispiel Familienfeste, Wettkämpfe, Kuren, ehrenamtliche Tätigkeiten, besondere Kirchentage oder religiöse Feste.
Urlaubsgesuche müssen so früh wie möglich schriftlich eingereicht werden. Für die Genehmigung bis zu 2 Tagen ist der Klassenlehrer verantwortlich, ansonsten die Schulleitung.
Diese Regel gilt nicht vor oder nach Ferien, sozusagen als ferienverlängernde Maßnahme. Bei Zuwiderhandlung schalten wir auch in diesem Fall das Ordnungsamt ein.
siehe auch Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung).