Schulkonferenz & Elternbeirat

Die Schulkonferenz

(§47 SchG)

Mitglieder:
Jeweils vier Vertreter von Seiten der Eltern, Schülern und Lehrern

Aufgaben:
Entscheidungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht z.B. bei der Besetzung der Schulleiterstelle oder bei allgemeinen
Fragen zum Thema Erziehung und Unterricht

  • Vorsitz: Schulleiter Holger Voggel
  • Stellvertreterin: Nicole Stern
  • Eltern: Stefanie Leopold-Bühler, Iris Krom und Angela Gläser
  • Lehrer: Michael Reiser, Manuel Wissmann und Andrea Kriebel
  • Schüler: Ilyi Nissan (Schülersprecher), Jo-Lina Siegemund (Stellvertreter), Finn Jansen und Metin Kedikli

Der Elternbeirat

(§ 57 SchG)

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule. Spätestens neun Wochen nach Beginn des Schuljahres muss sich der Elternbeirat, das sind die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, konstituiert und aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt haben.

  • Vorsitz: Nicole Stern
  • Stellvertreterin: Sandra Hennig

zum Landeselternbeirat
Baden-Württemberg